Sitzung des Stadtrates vom 25. Februar 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Stadtrat in Hirschau hat über das Baugebiet „An der Walkwiese“, Windkraftanlagen und die Einführung einer Ehrenamtskarte beraten.

Sitzung des Stadtrates vom 25. Februar 2026

Baugebiet „An der Walkwiese“, Windkraft und Ehrenamtskarte – Stadtratssitzung ist gut besucht.

An der Walkwiese

Nachdem die Entscheidung in der Sitzung im Dezember vertagt worden war, wurde nun die überarbeitete Planung für das Wohnbauprojekt „Lebensgefühl“ im Baugebiet „An der Walkwiese“ erneut von Projektleiter Peter Zink der Firma Markgraf vorgestellt. Die Zahl der Gebäude wurde von ursprünglich sieben auf sechs reduziert. Der geforderte Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit wird nun eingehalten; ein Parkhaus ist nicht mehr vorgesehen, die Stellplätze werden ebenerdig umgesetzt.

Durch die Umplanungen sind die Gebäude nun einheitlich mit 13,50 Metern Höhe vorgesehen und damit höher als in den früheren Varianten. Gleichzeitig wurden die Abstände zu den Nachbargrundstücken der bisherigen Bebauung vergrößert. Dennoch wurden insbesondere die Gebäudehöhen, die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sowie die Gestaltung der Freiflächen kritisch diskutiert. Architekt Peter Zink erklärte aber auch, dass die Topografie entsprechend genutzt werden soll. Bereits in der vorliegenden Planung gibt es einen Höhenversatz von 2 Metern zwischen den Gebäuden im Norden und der Grundstücksgrenze. Die Topografie wird weiter genutzt, um unterschiedliche Gebäudehöhen auf dem Grundstück zu erzielen und so die Privatsphäre durch eine entsprechende Blickbeziehung zu schaffen.

Thematisiert wurden außerdem ökologische Aspekte wie Fassadenbegrünung, Photovoltaikanlagen, Wärmeversorgung mittels Luftwärmepumpen sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen.

Aufgrund der Änderungen ergeben sich Abweichungen vom Bebauungsplan „An der Walkstraße“, unter anderem bei Baugrenzen, Geschossigkeit, Terrassen, Stellplätzen und der Straßenführung. Diese Befreiungen wurden vom Stadtrat mehrheitlich in Aussicht gestellt, um die Voraussetzungen für eine spätere Baugenehmigung zu schaffen. Zudem muss der bestehende städtebauliche Vertrag an die geänderte Planung angepasst werden. Am Ende stimmte der Stadtrat mehrheitlich dafür.

Windkraft – Sachstand und Fortgang.

Auch diese Angelegenheit wurde bereits in einer vergangenen Stadtratssitzung behandelt. Dabei wurden insbesondere die zu geringen Abstände der geplanten Wind-Konzentrationsflächen AS 61 und AS 62 zu den Ortschaften Weiher und Kricklhof sowie zu einer Einzelbebauung (ca. 600 m) kritisiert. Diese Einwendungen fanden im Abwägungsergebnis des Regionalen Planungsverbandes keine Berücksichtigung.

Der Planungsverband hat inzwischen die Verbindlich Erklärung der Teilfortschreibung des Regionalplans bei der Regierung der Oberpfalz beantragt; mit Rechtskraft wird bis etwa April 2026 gerechnet. Nach Bekanntmachung besteht innerhalb eines Jahres die Möglichkeit einer Normenkontrollklage. Der Stadtrat hatte sich entsprechende rechtliche Schritte bereits vorbehalten.

Ortssprecher Georg Ott äußerte sich maßlos enttäuscht über das Abwägungsergebnis und das Vorgehen der Gemeinde Freudenberg und forderte weitere Gespräche, um eine Verkleinerung der Flächen und größere Abstände zur Wohnbebauung zu erreichen. Aus dem Gremium wurde zudem angeregt, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung zu diskutieren, rechtlichen Beistand einzuholen sowie Gespräche mit der Gemeinde Freudenberg, dem Planungsverband, Grundstückseigentümern und der Dorfgemeinschaft zu führen. Den Betroffenen wurde volle Unterstützung zugesichert.

Der Stadtrat ist verärgert über die aus seiner Sicht einseitige Abwägung zugunsten der Windkraft gegenüber dem Schutz der Wohnbebauung. Im laufenden Verfahren sollen zunächst keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Eine Normenkontrollklage gegen die Planungen zu den Flächen AS 61 und AS 62 wird jedoch weiterhin ausdrücklich vorbehalten. Der Stadtrat lehnte die Planungen des Regionalen Planungsverbandes einstimmig ab.

Hirschauer Ehrenamtskarte

Christian Feja von den Grünen hatte beantragt, eine eigene Hirschauer Ehrenamtskarte einzuführen. Diese sollte Vorstandsmitgliedern, Trainern und Jugendleitern freien Eintritt ins Schwimmbad sowie zu kostenpflichtigen städtischen Veranstaltungen ermöglichen.

Bereits jetzt gibt es jedoch die bayernweite Bayerische Ehrenamtskarte, mit der Ehrenamtliche zahlreiche Vergünstigungen erhalten. Auch im Landkreis Amberg-Sulzbach beteiligen sich viele Akzeptanzstellen. In Hirschau selbst ist das Angebot bislang noch überschaubar.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass eine eigene städtische Ehrenamtskarte zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Mehrkosten – etwa durch freien Eintritt – verursachen würde. Sinnvoller sei es, weitere örtliche Betriebe für die Teilnahme an der Bayerischen Ehrenamtskarte zu gewinnen. Dadurch entstünden der Stadt keine zusätzlichen Kosten.

Nach Beratung im Stadtrat wurde der Antrag im Einvernehmen mit dem Antragsteller bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Entscheidung fiel einstimmig.