„Richtig erben und vererben“, zu diesem Thema hatte der Seniorentreff Hirschau ins katholischen Pfarrheim eingeladen. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse.
Rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Hirschau und dem Landkreis Amberg-Sulzbach waren gekommen, um sich über erbrechtliche Fragen zu informieren. Eingeladen dazu hatten die Vorsitzenden des Seniorentreffs, Frau Maria Ott und Frau Maria Fruth sowie Stadtrat und Seniorenbeauftragter der Stadt Rudolf Wild. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Julius Schmidl (Kanzlei: Dr. SchwarzPartners GmbH), gestaltete als Referent den Nachmittag.
Schmidl vermittelte den Anwesenden einen verständlichen Überblick über die Grundlagen des Erbrechts. Dabei ging er insbesondere auf die gesetzliche Erbfolge ein, die dann zur Anwendung kommt, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist. Zusätzlich zeigte er auf, welche Folgen fehlende oder unklare Regelungen haben können.
Rechtssichere Testamentsgestaltung
Ein zentraler Bestandteil des Vortrags war die korrekte Errichtung eines Testaments. Schmidl erläuterte praxisnah die formalen Anforderungen, die für die Rechtswirksamkeit zwingend einzuhalten sind. Er wies darauf hin, dass ein sog. „eigenhändiges Testament“ vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein muss. Typische Fehler wie getippte Texte, unklare oder widersprüchliche Formulierungen, fehlende Unterschriften oder ungenaue Datumsangaben können im Ernstfall dazu führen, dass der letzte Wille nicht berücksichtigt wird. Anhand anschaulicher Beispiele machte der Referent deutlich, wie wichtig eine klare und vorausschauende Regelung des Nachlasses ist, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden und Rechtssicherheit für die Hinterbliebenen zu schaffen.
Vermögensübertragung inkl. Immobilien
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der lebzeitigen Vermögensübertragung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien. Schmidl stellte Möglichkeiten vor, Vermögen bereits zu Lebzeiten weiterzugeben, etwa durch Schenkungen im Rahmen sog. „vorweggenommener Erbfolge“. Hierbei ging er auch auf die zivil- und steuerrechtlichen Vor- und Nachteile einer Nießbrauchvereinbarung ein. Ziel seiner Mandanten im Zusammenhang mit der Planung der Vermögensnachfolge sei es häufig, Erben finanziell zu entlasten und Vermögenswerte innerhalb der Familie zu erhalten.
Großes Interesse und reger Austausch
Im Anschluss an den Vortrag nutzten viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen. Der lebhafte Austausch zeigte den hohen Informationsbedarf zu erbrechtlichen Fragen. Der Seniorentreff klang schließlich in geselliger Runde mit angeregten Gesprächen bei Kaffee und Kuchen aus.