Friedhofsgebühren steigen: Neues ab 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Stadtrat von Hirschau hat eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen, die ab dem 01.01.2026 in Kraft tritt, um die Betriebskosten zu decken.

Friedhofsgebühren steigen: Neues ab 2026

Änderung der Friedhofsgebühren ab 01.01.2026

Der Stadtrat der Stadt Hirschau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2025 eine Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen beschlossen.

Grund dafür ist eine neue Berechnung der Kosten für den Friedhof. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01.01.2026. Eine Übersicht finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Die letzte Anpassung der Friedhofsgebühren erfolgte am 28.07.2021.

Der Friedhof ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet: Die Einnahmen aus Grabnutzungs- und Beerdigungsgebühren sollen die laufenden Kosten für den Betrieb und die Pflege des Friedhofs decken. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

In den letzten Jahren haben die Gebühren diese Kosten jedoch nicht mehr vollständig gedeckt. In den Jahren 2021 bis 2024 lagen die jährlichen Ausgaben bei durchschnittlich 127.000 Euro. Die Einnahmen waren im Schnitt um etwa 25.000 Euro pro Jahr zu niedrig.

Hauptgründe für die gestiegenen Kosten sind:

  • höhere Personalkosten, unter anderem durch Tarifsteigerungen,

  • ein größerer Pflege- und Unterhaltsaufwand für den Friedhof.

Gleichzeitig zeigt sich, dass:

  • Grabnutzungsrechte häufiger nicht oder nicht mehr für die volle Ruhefrist verlängert werden,

  • die Trauerhalle seltener genutzt wird.

Ohne eine Anpassung der Gebühren wäre daher mit weiter steigenden Defiziten zu rechnen gewesen. Der Stadtrat hat bei der Neuberechnung bewusst berücksichtigt, dass der Friedhof nicht nur eine Begräbnisstätte ist. Er erfüllt auch eine parkähnliche Funktion, dient als Ort der Ruhe und Begegnung und ist mit seinen Wegen und Bäumen Teil des öffentlichen Grüns. Deshalb wurden 20 Prozent der Kosten nicht auf die Gebühren umgelegt, sondern von der Stadt getragen.

Trotzdem ließ sich ein durchschnittlicher Anstieg der Grabnutzungsgebühren um etwa 30 Prozent nicht vermeiden.

Bei den Beerdigungsgebühren (z. B. Nutzung der Leichen- und Trauerhalle, Dekoration, Betreuung) hat der Stadtrat bewusst auf eine vollständige Kostendeckung verzichtet. Diese Gebühren wurden lediglich maßvoll angepasst, orientiert an der allgemeinen Preisentwicklung.