Wenige Monate vor Ende der Wahlperiode wechselt Wolfgang Bosser im Hirschauer Stadtrat von der SPD-Fraktion zu den Freien Wählern. Ein weiterer Punkt der den Bürgern aufstoßen wird ist die in der letzten Stadtratssitzung beschlossene zum Teil deutliche Anhebung der Friedhofsgebühren in Hirschau.
Wohl seit einiger Zeit trägt sich Wolfgang Bosser mit dem Gedanken die SPD zu verlassen, was er 1.Bürgermeister Hermann Falk und seiner Fraktion vor einiger Zeit mitgeteilt hat. Fraktionssprecher Josef Birner dankte Bosser für seine langjährige Mitarbeit in der SPD Fraktion, man respektiere die Entscheidung und wünsche alles Gute. Für die Freien Wähler stellte Johanna Erras-Dorfner fest, dass die Fraktion Bosser aufnehmen werde aber zu keinem Zeitpunkt aktiv an ihn herangetreten sei. Der Wechsel erfolge ausschließlich auf Bossers Initiative.
Die Freien Wähler stellen nun fünf Stadträte, die SPD vier. Dadurch ändert sich die personelle Besetzung einiger Ausschüsse, zahlenmäßig entsendet die SPD-Fraktion in der Rechnungsprüfungsausschuss nur mehr ein Mitglied, die FW-Fraktion ab sofort zwei.
Friedhofgebühren steigen ab 2026 deutlich
Von den Kosten des Friedhofs werden 20 Prozent anteilig intern für die Pflege von Garten- und Parkanlagen umgebucht, trotzdem müssen die Gebühren erhöht werden.
Danach beträgt der Kostenaufwand der Stadt für Friedhofpflege und Grabnutzung derzeit jährlich 104.398,92 €, aufgeteilt in 82.228 Euro für Grabnutzung und 22.170 Euro für Bestattungsgebühren (Trauerhalle, Dekoration, Trauerhallenwärter) Die Kosten der Grabnutzungsgebühren werden kostendeckend auf die Nutzer aufgeteilt, was zu Gebührenerhöhungen um die 30 Prozent ab 2026 führen wird. Die kostendeckende Aufteilung der Bestattungsgebühren war für den Stadtrat nicht vertretbar, man einigte sich hier auf eine Erhöhung um 12 Prozent angelehnt an die geschätzte Inflationsrate.
Josef Birner stellte fest, diese spürbare Erhöhung werde bei den Bürgern für Diskussionen sorgen. Die Stadt müsse die Gründe detailliert öffentlich darlegen. Rudolf Wild merkte an, man müsse künftig noch offener sein für neue Bestattungsformen.
Zu beschließen war die Höhe des Erfrischungsgeldes für die ehrenamtlichen Mitglieder des Wahlausschusses bei der Kommunalwahl kommenden März. Die Verwaltung hatte deutliche Erhöhungen im Vergleich zu den letzten Wahlen vorgeschlagen. Johanna Erras-Dorfner sah das als überzogen an, man wolle doch sparen. Man einigte sich schließlich einstimmig auf moderatere Erhöhungen auf 60 Euro für den Wahltag, 40 Euro für einen eventuell weiteren Auszähltag und 40 Euro bei einer eventuellen Stichwahl eine um das Bürgermeisteramt. Die Teilnahme an der Infoveranstaltung für die Wahlhelfer vorab wird mit 15 Euro vergütet.
Einstimmig beschlossen und die Entlastung erteilt wurden die Jahresrechnungen der Stadt und der Forster-Dorfner’schen Spital und Krankenhausstiftung nach Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses.
Josef Birner und Günther Amann bemängelten, etwa 25 Prozent der geplanten Vorhaben seien auch heuer, wie in der Vorjahren, nicht umgesetzt worden, wohl wegen der alljährlich späten Aufstellung des Haushaltsplans im Frühjahr. Kämmerer Claus Hellbach merkte an, wesentliche Planungsgrundlagen lägen erst zum Jahreswechsel vor. Man könne aber bereits beschlossene Maßnahmen dennoch ausschreiben.
Der Multifunktionsbereich beim Ehenfelder Gemeinschaftshaus soll überdacht werden. Die Gesamtkosten liegen bei 83.400 €. Abzüglich der in Aussicht gestellten Förderung in Höhe von 27.170,00 € verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Hirschau in Höhe von ca. 59.230 €. Dieser Eigenanteil wird aber in Form einer Spende von der
Dorfgemeinschaft Ehenfeld e. V. übernommen, so dass das Vorhaben für die Stadt kostenneutral läuft. Dank, Anerkennung und Respekt aller Fraktionen gab es für diese Zusage. 1.Bürgermeister Hermann Falk stellte fest alle Dorfgemeinschaften im Stadtgebiert seien sehr engagiert.
Abschließend fragte Günther Amann nach warum Hirschau die beantragte Stabilisierungshilfe oder eine Bedarfszuweisung nicht erhalten habe. Kämmerer Claus Hellbach informierte, dass für die Stabilisierungshilfe die Vorgaben nicht erfüllt werden konnten, für die Ablehnung der Bedarfszuweisung stehe der schriftliche Bescheid noch aus. Den müsse man abwarten, aber dann sollten Rechtmittel überlegt werden, meinte Amann.