Ab dem 1. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.
Welches Reisedokument beantrage ich dann für mein Kind?
Sie können ab dem 1. Januar 2024 entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist dann auch länger als nur ein Jahr gültig. Beachten Sie dabei aber, dass man ihr Kind auf dem Passfoto immer eindeutig erkennen muss, besonders bei Kleinkindern kann sich das Aussehen in den ersten Jahren schnell verändern.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Um sicherzugehen sehen Sie am besten rechtzeitig vor Ihrer Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes nach, welche Pässe Sie für Ihre Auslandsreise benötigen um den richtigen Pass rechtzeitig beantragen zu können.
Hier können Sie nachschauen welchen Pass Sie wo benötigenHier finden Sie alle Infos zu den PässenAb 1. Januar beträgt die Grundgebühr für einen Reisepass ab 24 Jahren 70€ und unter 24 Jahren 37,50€.